FACHKOMPETENZ IM ERBRECHT

VERSCHENKEN -

ODER VORWEGGENOMMENE ERBFOLGE

Das Instrument der vorweggenommenen Erbfolge bietet sich insbesondere dann an, wenn die übergebene Generation über ein Vermögen verfügt, dass die Erbschaftssteuer Freibeträge übersteigt. Die Freibeträge sind in Paragraph 16 Abs. 1 Erbschaftssteuergesetz festgelegt und betragen:

– für Ehepaare 500.000 EUR
– für Kinder, Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder 400.000 EUR
– für Enkelkinder 200.000 EUR
– für andere Personen meist 20.000 EUR

Formen der vorweggenommenen Erbfolge:

1. SCHENKUNG

Die Schenkung ist der wichtigste Anwendungsfall einer Übertragung zu Lebzeiten. Entscheidendes Merkmal der reinen Schenkung ist der bewusste Verzicht auf eine Gegenleistung:

2. NIESSBRAUCHRECHT UND WOHNUNGSRECHT

3. FAMILIENGESELLSCHAFT ALS INSTRUMENT DER VORWEGGENOMMENEN ERBFOLGE

FACHKOMPETENZ IM ERBRECHT

VERSCHENKEN -

ODER VORWEGGENOMMENE ERBFOLGE

Das Instrument der vorweggenommenen Erbfolge bietet sich insbesondere dann an, wenn die übergebene Generation über ein Vermögen verfügt, dass die Erbschaftssteuer Freibeträge übersteigt. Die Freibeträge sind in Paragraph 16 Abs. 1 Erbschaftssteuergesetz festgelegt und betragen:

– für Ehepaare 500.000 EUR
– für Kinder, Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder 400.000 EUR
– für Enkelkinder 200.000 EUR
– für andere Personen meist 20.000 EUR

Formen der vorweggenommenen Erbfolge:

1. SCHENKUNG
Die Schenkung ist der wichtigste Anwendungsfall einer Übertragung zu Lebzeiten. Entscheidendes Merkmal der reinen Schenkung ist der bewusste Verzicht auf eine Gegenleistung:
2. NIESSBRAUCHRECHT UND WOHNUNGSRECHT
3. FAMILIENGESELLSCHAFT ALS INSTRUMENT DER VORWEGGENOMMENEN ERBFOLGE
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